“Feuer” - Dieses Wort war und ist ein Ausruf des Schreckens und ein Hilferuf. Wenn die Sirenen die Feuerwehrkameraden zum Einsatz rufen, ist jeder besorgt, denn eine Feuersbrunst zerstört nicht nur unwiederbringliche Werte. Sie verschlingt Mensch und Tier, persönliches Hab und Gut.
Geschichtliches: Die Möreler Brandgilde wurde im Jahre 1756 gegründet.
Sie fand ihren Ursprung in dem freiwilligen Zusammenschluss von ländlichen Gemeindemitgliedern zur gegenseitigen Versicherung gegen Feuer. Im Laufe der Zeit sind die Satzungen der Möreler Brandgilde mehrfach entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen geändert worden.
Die älteste, uns vorliegende Fassung, stammt aus dem Jahre 1900 und gibt im § 1 einen interessanten Einblick in das Wesen und den Zweck der Gilde:
Die Möreler Brandgilde ist eine Vereinigung von Interessenten zum Zwecke der Sicherung ihrer beweglichen Habe gegen Feuersgefahr. Sie entschädigt nach diesen Satzungen ihre Interessenten für den Verlust, der durch Brandfall, oder durch Rettungs- und Ausräumungsarbeiten beim Brandfall verursacht ist, sei es, daß die Gegenstände ganz verbrannt oder auch nur beschädigt sind. Die Mittel dafür werden beschafft durch die Beiträge, welche die Interessenten procentweise von ihren Versicherungssummen zu entrichten haben. Durch Krieg oder eigenes Anstiften veranlaßte Brandschäden werden nicht vergütet. Zur “beweglichen Habe” gehören heute versicherte landwirtschaftliche Mobilien, Ernteerzeugnisse und Vieh. Die Gilde leistet nach einem Feuer Entschädigung für diese Sachen.
Im Jahre 1984 erweiterte die Möreler Brandgilde ihr Versicherungsangebot und bot den Gilde-Mitgliedern und anderen Interessierten die Möglichkeit an, ihren Hausrat gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm zu versichern.
Die Möreler Brandgilde zählte im Jahre 2017 200 Mitglieder mit 236 Versicherungsverträgen.